Du bist unter 25? Dann kannst du bei einem Elternteil kostenlos versichert sein (Familienversicherung). Du bist über 25 und musst dich studentisch krankenversichern! Du bist als Student bereits über 30 ? Dann kannst du dich freiwillig versichern.
Private Krankenversicherung (PKV) für Studenten
Prinzipiell kannst du dich auch als Studierende(r) von der Versicherungspflicht befreien lassen und in eine private Krankenkasse eintreten. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist schriftlich und innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn der Versicherungspflicht (Studienbeginn) gegenüber der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu erklären.
Dies kann eine Reihe von Verbesserungen im Leistungsbereich mit sich bringen, birgt aber auch einige Risiken. Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollte also sorgfältig abgewägt werden, da die Befreiung nicht widerrufen werden kann. Sie gilt mindestens so lange, wie das Studium andauert.
Die finanziellen Vorteile der gesetzlichen Familienversicherung fallen für privat versicherte Studenten ebenso weg wie die Vergünstigungen in der studentischen Krankenversicherung. Beihilfeansprüche, wie sie privat versicherten Beamten und anderen Berufsgruppen zustehen, können Studierende in der PKV nicht geltend machen.