Du bist unter 25? Dann kannst du bei einem Elternteil kostenlos versichert sein (Familienversicherung). Du bist über 25 und musst dich studentisch krankenversichern! Du bist als Student bereits über 30 ? Dann kannst du dich freiwillig versichern.
Leistungen der Krankenkassen für Studenten
Studierende in der gesetzlichen Krankenkasse sowie ihre gegebenenfalls mitversicherten Angehörigen (Kinder, Ehegatten) haben grundsätzlich Anspruch auf jede reguläre Leistung und jede Zusatzleistung (freiwillige Satzungsleistung) der gesetzlichen Krankenkasse, soweit die Satzung nichts Abweichendes bestimmt.
Beispiele für reguläre Leistungen:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Versorgung mit notwendigem Zahnersatz
- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittelversorgung
- Krankenhausbehandlung
- Früherkennungsuntersuchungen/Vorsorge
- Leistungen bei Schwangerschaft
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- internationale Krankenversicherung innerhalb der EU-Staatengemeinschaft
- für akut aufgetretene Erkrankungen (Auslandskrankenschein)
Hinweis: Ein Anspruch auf Krankengeld besteht für Studenten nicht, weil sie in einem speziellen Tarif der Krankenkassen versichert sind und dadurch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber besteht. Das Gleiche gilt für Leis- tungen bei Mutterschaft (Mutterschaftsgeld). |
Die gesetzlichen Arzneimittelzuzahlungen in Apotheken bzw. bei anderen Verordnungen wie z. B. Physiotherapie oder Heilmittel fallen auch für gesetzlich krankenversicherte Studenten an.
Eine Zuzahlungsbefreiung ist bei Überschreiten der persönlichen Belastungsgrenze (2 % des Jahresbrutto-Einkommens) möglich. Dazu sind alle Nachweise aufzubewahren und der Krankenkasse vorzulegen.
Bei Studierenden ohne regelmäßiges Monatseinkommen richtet sich die Belastungsgrenze nach den Grenzwerten des Sozialamtes für Personen ohne Einkommen (etwa 60 EUR pro Kalenderjahr).