Wenn Du bereits das 30. Lebensjahr vollendet hast, kannst Du Dich nicht länger günstig studentisch versichern (KVdS). Nur in einigen Ausnahmefällen kann diese Frist überschritten werden. Dazu zählen u.a. die Ableistung von freiwilligem Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst (Bufdis), die Ableistung eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres oder die Geburt eines Kindes und die anschließende Betreuung.
Ansonsten kommt für Dich nun die freiwillige Krankenversicherung als Student in Betracht. Seit 2015 gibt es auch hierbei von Kasse zu Kasse unterschiedlich hohe Beiträge. Bis Ende 2019 gewährten die Kassen für den Zeitraum eines Semesters (6 Monate) einen vergünstigten Übergangstarif (Absolvententarif). Die Politik hat diesen Tarif seit 2020 abgeschafft.
Nun gilt generell nach dem Überschreiten der Altersgrenze der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % (plus Zusatzbeitrag). Für die Berechnung des monatlichen Beitrags wird ein fiktives Mindesteinkommen von 1131,67 Euro als Grundlage herangezogen. Die Unterschiede kommen durch die Zusatzbeiträge zustande, die sich von Kasse zu Kasse unterscheiden.
Wie viel muss ich bei meiner Krankenkasse nach dem Überschreiten des 30. Lebensjahres ( >>freiwillig-versichert-als-Student) zahlen?
Liste Krankenkassenbeiträge – freiwillig versichert als Studierend(e)
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