Du bist unter 25? Dann kannst du bei einem Elternteil kostenlos versichert sein (Familienversicherung). Du bist über 25 und musst dich studentisch krankenversichern! Du bist als Student bereits über 30 ? Dann kannst du dich freiwillig versichern.
Familienversicherung für Studenten
Als Student kannst du dich bei einem in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Familienmitglied (Vater, Mutter oder ggf. Ehegatten) mitversichern und musst dann keinen eigenen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Ob du über deine Eltern familienversichert bleiben kannst, wird durch die aktuelle Situation, in der du oder deine Eltern sich gerade befinden, beeinflusst.
Wie geht das?
Am einfachsten ist es für dich, wenn deine Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Dann kannst du maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung deiner Eltern mitversichert bleiben und musst dich prinzipiell um nichts weiter kümmern. Das Gleiche gilt auch, wenn du verheiratet bist und dein/e Ehepartner/in oder eingetragene/r Lebenspartner/in gesetzlich versichert ist. Auch in diesem Fall bist du kostenfrei über deinen Partner familienversichert. Der Nachteil an einer Familienversicherung besteht darin, dass du dich an die Versicherung deiner Eltern oder deines Ehepartners binden musst und keine eigene Entscheidungsfreiheit über die Wahl deiner Krankenkasse hast. Ansonsten ist dies die einfachste und günstigste Form, als Student versichert zu sein.
Eltern privat krankenversichert?
Wenn deine Eltern privat krankenversichert sind, ergibt sich eine andere Situation. In diesem Fall ist es für dich nicht möglich, in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert zu werden. Du bist aufgrund der privaten Versicherung deiner Eltern dazu verpflichtet dich selbst zu versichern. Diese Tatsache besteht auch dann, wenn nur ein Elternteil privat versichert ist, das Einkommen dabei aber über der Entgeldgrenze von 5.062,00 Euro im Monat liegt und regelmäßig höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils.