Du bist unter 25? Dann kannst du bei einem Elternteil kostenlos versichert sein (Familienversicherung). Du bist über 25 und musst dich studentisch krankenversichern! Du bist als Student bereits über 30 ? Dann kannst du dich freiwillig versichern.
Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung
In Deutschland besteht für alle Studierenden eine Krankenversicherungspflicht. Du musst also für die Immatrikulation an einer Hochschule die Krankenversicherungsbescheinigung einer Krankenversicherung vorlegen. Erst dann kannst du dich sich an einer Uni einschreiben. Die Uni meldet der Krankenkasse das Datum deiner Einschreibung. Beim Wechsel des Studienorts musst du erneut eine Versicherungsbescheinigung vorlegen.
Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Familienversicherung für Studenten (in der Regel bis 25)
- KVdS – Krankenversicherung der Studenten (in der Regel bis 30)
- freiwillig gesetzlich versichert
1. Familienversicherung für Studenten
In der Familienversicherung bezahlst du keinen Beitrag an die Krankenkasse, sondern bist kostenfrei über deinen Vater, deine Mutter oder deinen Ehegatten mitversichert. Die Mitversicherung bei einem Elternteil ist jedoch maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich.
Wenn du neben dem Studium einer Beschäftigung nachgehen möchtest und familienversichert bleiben willst, solltest du beachten, dass deine regelmäßigen monatlichen Einkünfte nicht mehr als 485 Euro im Monat betragen dürfen. Zu diesem Einkommen zählen aber weder dein BAföG, Kindergeld noch Unterhaltszahlungen. Bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) darfst du nicht über 520 Euro monatlich verdienen. Überschreitest du diese Einkommensgrenzen, wirst du aus der Familienversicherung ausgeschlossen und musst sich eigenständig versichern. Du bist dann versicherungspflichtig und musst demnach Beiträge für eine studentischen Krankenversicherung zahlen. Neben dem Verdienst darf auch die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit nicht überschritten werden: Als Student darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit arbeiten, um familienversichert zu bleiben.
Ausnahmen bestehen bei kurzfristigen Beschäftigungen, die in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt werden und drei Kalendermonate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht übersteigen. In diesem Falle darfst du über 20 Stunden wöchentlich arbeiten und über 520 Euro pro Monat verdienen. Zu beachten ist mit Blick auf die Familienversicherung, dass die Jahreseinkommensgrenze von 5820 Euro nicht überschritten wird.
Wenn beide Ehepartner Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung sind, kann sich ein Partner beim anderen familienversichern und sich damit eigene Beiträge sparen. Ist einer der Eheleute berufstätig und Mitglied einer GKV, kann sich der andere kostenlos dort mitversichern. Die Versicherung über den Ehepartner ist unabhängig vom Alter möglich.
Die Kinder von versicherten Studierenden werden kostenfrei familienversichert.
2. Studentische Krankenversicherung
Wenn du dein 25. Lebensjahr vollendet hast, darfst du dich nicht mehr beitragsfrei über deine Familie mitversichern. Von nun an bist du selbst versicherungspflichtig. Als Student besteht für dich die Möglichkeit, dich in einer studentischen Krankenversicherung zu versichern, die zu günstigen Konditionen angeboten werden. Diese besteht bis zum bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Unter folgenden Voraussetzungen kann die studentische Krankenversicherung über die genannte Höchstdauer hinaus verlängert werden:
- die Geburt eines Kindes und die anschließende Betreuung
- eine Behinderung
- der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den zweiten Bildungsweg
- eine längere Erkrankung
- die Mitarbeit in einem Hochschulgremium
- die Betreuung behinderter Familienangehöriger
- die Ableistung von freiwilligem Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst (Bufdis)
- die Ableistung eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Die Beiträge der studentischen Krankenversicherung (KV) sind in Abhängigkeit vom zu zahlenden Zusatzbeitrag je Krankenkasse unterschiedlich hoch. Die Beiträge zur studentischen Pflegeversicherung (PV) sind für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch.
Zurzeit gelten folgende Sätze:
- Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung liegt bei 87,38 €/Monat + Zusatzbeitrag (Stand Herbstsemester 2024/25).
- Der Beitrag für die studentische Pflegeversicherung liegt bei 29,07 €/Monat für kinderlose Studenten unter 23 Jahren bzw. 34,20 €/Monat für kinderlose Studierende über 23 Jahren (Stand 1.10.2024).*
Der Beitrag ist jeweils im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu entrichten. Studenten, die der Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht nachkommen, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.
* je nach der Zahl der Kinder gibt es weitere Beitragsabschläge
3. freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Kasse
Studenten, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind (z. B. wegen Erreichen der Höchstsemesteranzahl oder des Höchstalters), haben die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern. Voraussetzung hierfür ist, dass unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der KVdS eine ununterbrochene Versicherung über 12 Monate in der gesetzlichen Krankenkasse bestand oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate gesetzliche Krankenversicherungszeit nachgewiesen werden kann. Die Mitgliedschaft muss der gewählten Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der vorherigen Krankenversicherung schriftlich angezeigt werden.
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, wird sie verpasst, kann keine freiwillige Versicherung mehr durchgeführt werden. Die freiwillige Krankenversicherung beinhaltet auch die Pflichtversicherung der gesetzlichen Pflegekasse.